Corona-Virus: Welche Möglichkeiten haben Inhaber einer Nürburgring-Saisonkarte

Das Corona-Virus, oder offiziell „COVID-19“, hat auch die Sportfahrer-Szene erreicht. Die ersten Trackday-Veranstalter haben bereits Maßnahmen ergriffen, verschieben Termine und entschädigen ihre Teilnehmer. Auch der Nürburgring musste reagieren und hat sämtliche Veranstaltungen, insbesondere die beliebten Touristenfahrten auf der Nordschleife auf Erlass der Kreisverwaltung für das Gebiet des Landkreises Ahrweiler bis mindestens 19. April abgesagt. Doch was bedeutet die geschlossene Rennstrecke für Nürburgring-Jahreskarteninhaber?

Nürburgring-Nordschleife Touristenfahrten Preise 2020

Einer der zahlreichen Saisonkarteninhaber ist BMW M4 Fahrer Tom. „Die Touris sind ja offiziell bis zum 19.4 abgesagt. Wenn es nur bis dahin ist, dann wäre es für mich verschmerzbar“, meint Tom. „Ich persönlich gehe aber davon aus, dass die „Krise“ deutlich länger andauert, da wäre es schon interessant zu wissen inwiefern man entschädigt wird. Ist ja schließlich keine Karte die nur 200€ kostet.“

Vergleichbar ist die Situation der Ring-Fahrer wohl mit der von Fußball-Fans mit Dauerkarte oder von Fitness-Studio-Mitgliedern, die nicht trainieren können. „Nach unserer Ansicht können Besitzer von Dauerkarten (…) den anteiligen Preis für die abgesagte Veranstaltung zurückfordern, selbst wenn es in den AGB anders steht“, schildert die Verbraucherzentrale NRW ihre allgemeine Sichtweise auf ihrer Webseite.

Auch für Markus Gerd Krämer, Fachanwalt für Versicherungsrecht, ist in einem Interview mit n-tv klar: „Wenn ein Konzert ausfällt, wenn es nicht stattfindet, wenn eine Sportveranstaltung nicht stattfindet, dann bekommt der Kunde sein Geld wieder. Sei es wegen Sturm, wegen Corona oder weil der Künstler krank ist.“

Denkbar wäre in Bezug auf die Saisonkarte am Nürburgring demnach also eine anteilige Entschädigung für den abgesagten Zeitraum.

In Bezug auf einen möglichen Schadensersatz sieht die Sache anders aus. „Da ist es entscheidend: Haben wir es hier mit höherer Gewalt zu tun? Ja oder nein? Ist das Coronavirus höhere Gewalt, ohne dass die Behörden die Veranstaltung untersagen? Darüber werden sich die Juristen im Nachhinein wahrscheinlich noch trefflich streiten“, erklärt Markus Gerd Krämer. „Davon hängt es entscheidend ab, ob der Kunde hier Schadensersatz bekommt. Bei höherer Gewalt nämlich nicht. Da – sagt der Gesetzgeber – trägt jeder sein Risiko selbst. Das Ticket gibt es natürlich zurück, weil die Veranstaltung nicht stattgefunden hat.“

Die Pressestelle des Nürburgrings hat sich bei mir gemeldet. Dort arbeitet man aktuell intensiv daran, den Nürburgring erfolgreich durch die Krise zu führen.

„Um die richtigen Schritte nach und nach zu gehen, benötigen wir nun erst einmal vor allem eines: auch ein wenig Zeit dafür. Wir hoffen hierfür auch auf das Verständnis derer, denen der Nürburgring am Herzen liegt, indem jeder von ihnen uns diese Zeit auch gibt und sich ein wenig geduldet. Für diese Form der Unterstützung bedanken wir uns ganz herzlich. Ich kann Ihnen versichern, dass wir eine Lösung finden werden.“

Sportfahrer sollten also Verständnis aufbringen und den Streckenbetreibern etwas Zeit geben. Bedenken sollten sie zudem, dass auch dem Nürburgring, wie vielen anderen Unternehmen auch, durch das aktuelle Corona-Virus ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entsteht. Für viele Firmen werden die Schäden existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.