Schlappe für Porsche: Oberlandesgericht Stuttgart gibt Tunern Recht

Porsche darf seinen Händlern nicht pauschal die Belieferung von Tuning-Unternehmen mit Neufahrzeugen, Zubehör- und Ersatzteilen verbieten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem seit mehr als sechs Jahren anhängigen Rechtsstreit entschieden.

Damit gab das OLG Stuttgart dem Verband der Automobil-Tuner (VDAT) nach eigenen Angaben Recht. In der Vorinstanz hatte das Landgericht Stuttgart die Klage des VDAT noch abgewiesen.

Laut OLG Stuttgart seien die vom VDAT beanstandeten Händlerklauseln, die eine Belieferung von Tunern mit Neufahrzeugen sowie Zubehör- und Ersatzteilen weitestgehend verbieten, kartellrechtswidrig. Gleiches gelte für die Verwendung der Verpflichtungserklärungen, in denen der Käufer sich verpflichten musste, erworbene Teile nicht für Tuningzwecke zu verwenden, teilte der VDAT mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für Porsche sind Auseinandersetzungen mit der Tuningbranche offenbar nicht neu: Wie amz berichtet, setzte sich der Porsche-Tuning-Spezialist Techart 2015 „vor dem BGH weitgehend erfolgreich gegen den Sportwagenhersteller durch. In dem damaligen Fall ging es um Lieferstopps des Herstellers gegen die Tuningfirma.“

Quelle: ampnet